Form der Bestattung
Die Bestattung hat zwei Elemente: den Gottesdienst in der Kirche oder einer Trauerhalle und die Handlung am Grab.
Erdbestattung
Der Sarg wird direkt im Anschluss an die Trauerfeier auf dem Friedhof beigesetzt.
Urnenbestattung
Bei der Urnenbestattung gibt es zwei Möglichkeiten: Die Beisetzung der Urne findet direkt im Anschluss an die Trauerfeier auf dem Friedhof statt. Hat hingegen die Trauerfeier vor der Einäscherung stattgefunden, wird die Urne zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt. Auch für die spätere Urnenbeisetzung kann die Begleitung eines*r Pfarrers*in in Anspruch genommen werden.
Termin und Ort der Trauerfeier und Bestattung
Ort und Zeit der Bestattung werden in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, der Friedhofsverwaltung und dem Pfarramt festgelegt. Bitte nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf oder lassen Sie das von Ihrem Bestattungsinstitut übernehmen. Trauerfeiern finden in der Regel unter der Woche statt.
In Olching werden die Trauergottesdienste entweder in der Johanneskirche (ca. 200 Sitzplätze) oder in der Aussegnungshalle am Parkfriedhof gehalten. In Maisach finden die Trauerfeiern in der Regel im Emmaus-Gemeindezentrum statt, das direkt neben dem Friedhof liegt. In den anderern Orten unserer Kirchengemeinde werden die Trauerfeiern in den katholischen Kirchen oder direkt auf dem jeweiligen Friedhof abgehalten.
Kirchliche Trauerfeier und Bestattung - nur für Mitglieder?
In seelsorgerlichen Fällen können wir auch Familienangehörige bestatten, die selbst aus der Kirche ausgetreten waren. Der Wunsch der Angehörigen ist dabei mit dem*r Pfarrer*in zu besprechen. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss einerseits sehr ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert werden. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, frühverstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Nehmen Sie bitte mit unserem Pfarramt Kontakt auf.
Trauergespräch
Vor der Trauerfeier/Beisetzung kommt der*die Pfarrer*in gerne zu den Angehörigen zum Gespräch. Dabei werden Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier besprochen. Dazu gehört auch die Frage, welche Dinge aus dem Lebenslauf des*der Verstorbenen in der Ansprache erwähnt werden sollen. Diese Gespräche sind selbstverständlich vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht. Es wird nichts von der Kanzel verkündet, was nicht öffentlich zur Sprache kommen soll.
Musikalische Gestaltung der Feier
Zum Gottesdienst in der Kirche oder der Trauerhalle gehört Musik in Form gesungener Lieder und/oder von Instrumentalstücken. Gemeinsames Singen kann bei der Trauer sehr hilfreich sein. Gerne begleitet eine*r unserer Organisten*innen die Trauerfeier mit der Orgel. Es ist aber auch möglich, Musikstücke vom Band einzuspielen. Genaueres klären Sie bitte mit dem*r zuständigen Pfarrer*in beim Trauergespräch.
Fürbitte und Gedenken
Im Gottesdienst an dem der Bestattung folgenden Sonntag gedenkt die Gemeinde namentlich ihrer während der zurückliegenden Woche Verstorbenen. Mit ihren Angehörigen werden sie in die Fürbitte eingeschlossen. Deshalb ist die Familie gerade zu diesem Gottesdienst besonders eingeladen.
Am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, eine Woche vor dem ersten Advent, wird dann noch einmal der Verstorbenen des jeweiligen Kirchenjahres gedacht. Im Gottesdienst werden die Namen der Verstorbenen unserer Kirchengemeinde verlesen und für jede*n eine Kerze entzündet. Dazu werden die Angehörigen per Post eingeladen.
Das persönliche Gedenken am Todestag kann den gemeinsamen Gang zum Grab, das Niederlegen von Blumen und ein Gebet mit einschließen.
Spende an die Kirchengemeinde und Gebühren
Für eine Trauerfeier (in der Kirche oder der Trauerhalle) mit anschließender Beisetzung wird eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben. Damit können wir die Verwaltungskosten minimieren. Wenn Sie uns eine größere Spende machen wollen, hilft uns das, unsere vielfältigen Aufgaben zu meistern. Dafür stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne eine Spendenbescheinigung aus.